Sonderurlaub beim Umzug: Das musst Du wissen!

Ein Umzug bringt nicht nur eine Veränderung des Wohnorts mit sich, sondern auch viel Planung und Organisation. Neben dem Packen und Transportieren der Möbel fallen oft jede Menge bürokratische Aspekte an. Ein zusätzlicher freier Tag ist also oft dringend nötig. Was Sonderurlaub ist und wann Du bei Deinem Umzug einen Anspruch darauf hast, erfährst Du in diesem Artikel!

1. Was ist Sonderurlaub eigentlich?

Sonderurlaub generell kann vom Chef genehmigt werden und kommt zusätzlich zu den im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubstagen hinzu. Dies ist geregelt durch § 616 BGB und bezieht sich auf Situationen, in denen sich der Arbeitnehmer durch nicht selbst verschuldete Situationen in einer Ausnahmesituation befindet. Begründet wird der Anspruch auf Sonderurlaub durch die vorübergehende Verhinderung und die mentale Entlastung während fordernder oder überraschender Situationen.  Der Paragraf selbst nennt dabei keine expliziten Beispiele für mögliche Gründe. Aus diesem Grund orientieren sich die meisten Arbeitgeber an den Anlässen, die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genannt sind, in dem in § 29 auch die Dauer des Sonderurlaubs festgelegt ist. Zu diesen Anlässen gehören beispielsweise die Geburt des eigenen Kindes, der Tod des Ehepartners oder aber auch der Hochzeitstag.

2. Bekomme ich Sonderurlaub bei Umzügen?

1. Sonderurlaub bei beruflichen Umzügen

Auch Umzüge sind im BGB nicht ausdrücklich als möglicher Anlass für Sonderurlaub aufgeführt. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst jedoch wird ein beruflicher Umzug als möglicher Grund aufgelistet! Dabei wird die Länge des bezahlten Sonderurlaubs mit einem Arbeitstag definiert. In diesem Fall kannst Du Deinen bevorstehenden Umzug also bei Deinem Chef ansprechen. Bei einem beruflichen Umzug, bei dem Du beispielsweise an einen anderen Standort des Unternehmens versetzt wirst, kennt er vermutlich bereits die Umstände und wird Dir den zusätzlichen Urlaubstag sicherlich genehmigen. Je nach individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag wird er Dir möglicherweise auch noch einen zweiten Tag zusprechen. 

Tipp: Bei einem beruflichen Umzug kannst Du Dir nicht nur einen freien Tag, sondern auch einiges an Steuern zurückholen! Schau dazu gerne bei unserem Blogartikel zum Steuer sparen beim Umzug vorbei: Umzug und Steuern: Clever sparen durch geschickte Planung 

2. Sonderurlaub bei privaten Umzügen

Ein Anspruch auf Sonderurlaub bei privatem Umzug besteht nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch leider nicht. Aber: Du hast trotzdem die Möglichkeit, an Deinem Umzugstag freizubekommen!

Zunächst kann es sein, dass in Deinem Arbeitsvertrag Umzugsurlaub besonders geregelt ist oder eine gesonderte Betriebsvereinbarung dazu vorliegt. 

Ist das nicht der Fall, kannst Du Dich auch in dieser Angelegenheit auf den TVöD berufen. § 29 hält fest, dass auch “in begründeten Fällen”, die nicht zuvor gelistet wurden – wie beispielsweise der berufliche Umzug – eine Arbeitsbefreiung möglich ist, allerdings nur, wenn die beruflichen Umstände zulassen.

Eine Protokollnotiz ergänzt:
“Zu den begründeten Fällen” können auch solche Anlässe gehören, für die nach Absatz 1 kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht (z.B. Umzug aus persönlichen Gründen).”

Das heißt: Unter Umständen kannst Du also auch bei einem privaten Umzug zusätzlichen Urlaub bekommen, musst dabei aber auf Deine Bezahlung verzichten. Nichtsdestotrotz hast Du so einen weiteren freien Tag zur Verfügung, der Dir den Stress am Umzugstag erspart!

3. Praxistipp

Natürlich kannst Du immer sowohl bei einem beruflichen als auch bei einem privaten Umzug auf Deinen Arbeitgeber zugehen und ihm die Situation erklären. Auch er hat Interesse an einem gut erholten Arbeitnehmer. Gerade wenn Du Deinen Wunsch frühzeitig äußerst und den Termin auf einen für Deine Arbeitsstelle passenden Tag legst, kannst Du mit einer positiven Rückmeldung rechnen. Zudem kannst Du Dich im Vorfeld bei Deinen Arbeitskollegen umhören, ob ein ähnlicher Fall bereits einmal aufgetreten ist und wie dieser behandelt wurde. Und wenn in einem Gespräch nur ein halber freier Tag für Dich herausspringt, hilft das auch schon!

Fazit

Sonderurlaub bei Umzug kann eine große Hilfe sein, um den Umzug stressfrei zu organisieren und durchzuführen. Obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, solltest Du mögliche Regelungen im Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beachten und auch an die persönliche Ebene Deines Arbeitgebers appellieren. Wir wünschen Dir einen schönen und stressfreien Umzug!