Umzug und Steuern: Clever sparen durch geschickte Planung

Umziehen kann nicht nur stressig sein, sondern auch ins Geld gehen. Doch wer clever plant, kann einen erheblichen Teil der Umzugskosten über die Steuer zurückholen. In diesem Artikel zeigen wir Dir, wie Du Deinen Umzug sowohl privat als auch beruflich steuerlich absetzen kannst, und das sogar ohne jeden einzelnen Beleg vorlegen zu müssen.

Inhalt von diesem Artikel:

1. Berufsbedingter Umzug

1.1 Werbungskosten

1.2 Umzugskostenpauschale

2. Umzugskosten privat absetzen

3. Tipps und Fazit

1. Berufsbedingter Umzug: Steuern sparen leicht gemacht

Ein beruflicher Umzug steht an – aber ab wann gilt dieser denn überhaupt als “berufsbedingt”? Dafür gibt es verschiedene mögliche Gründe oder Voraussetzungen.

Verlegt ein Arbeitgeber beispielsweise seinen Standort oder versetzt Dich an einen anderen Standort, so steht der Umzug eindeutig im Zusammenhang mit dem beruflichen Kontext. Aber auch wenn Du einen neuen Arbeitgeber hast und in die Nähe Deiner neuen Arbeit ziehen musst, kann dies als berufsbedingter Umzug gültig gemacht werden. Andere Gründe sind zudem die erhebliche Verminderung Deiner Fahrzeit zur Arbeit, wobei hier von mindestens einer Stunde Ersparnis pro Tag ausgegangen wird. Aber auch das Beziehen oder Räumen einer Dienstwohnung oder das Beenden einer doppelten Haushaltsführung können Gründe für einen berufsbedingten Umzug sein. 

1.1 Werbungskosten clever nutzen

Bei vielen Dingen muss der Arbeitnehmer Geld für seinen Job ausgeben. Diese Kosten, seien es Fortbildungen, Fachbücher oder eben auch Umzüge, können anschließend steuerlich abgesetzt werden und nennen sich Werbungskosten.
Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, eröffnen sich also weitere steuerliche Möglichkeiten. Zu den berufsbedingten Aufwendungen, die Du in diesem Fall geltend machen kannst, gehören:

  • Reisekosten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer gemäß der Dienstreisepauschale
  • Transportkosten inklusive der Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen, die Kosten für Halteverbotsschilder und für einen Mietwagen beim Verzicht auf einen Spediteur 
  • Mietentschädigungen, sollte es zu doppelten Mietzahlungen kommen, wenn die Kündigungsfrist der alten Wohnung noch nicht ausgelaufen ist
  • Zudem gibt es eine Verpflegungspauschale in Höhe von 28 € pro Tag, die bis zu drei Monaten ausgezahlt wird und sich durch den entstehenden Mehraufwand einer doppelten Haushaltsführung erklärt
  • Wird wegen des Schulwechsels von Kindern Nachhilfeunterricht notwendig, können die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.181 Euro steuerlich geltend gemacht werden
  • Sonstige Umzugskosten: mehr dazu im nächsten Abschnitt

1.2 Umzugskostenpauschale 

Sonstige Kosten, die neben den oben genannten entstehen, können zum einen mit einer Umzugskostenpauschale angegeben werden, zum anderen aber auch mit den tatsächlichen Kosten. Genau hierfür ist eine genaue Dokumentation sämtlicher Belege und Aufzeichnungen nützlich. Gegebenenfalls kannst Du nämlich durch das Einreichen Deiner tatsächlichen Kosten mehr Geld zurückerhalten, als mit der Pauschale. Dennoch kann diese eine Erleichterung und auch eine Richtilinie sein, solltest Du nicht alle Belege gesammelt haben. Also keine Panik, sollte der eine oder andere Nachweis untergegangen sein! Die Umzugskostenpauschale kann jeder Steuerpflichtige einmal pro Umzug in seiner Steuererklärung nutzen – sie deckt sonstige Aufwendungen während des Umzugs ab. Zur Umzugskostenpauschale gehören:

  • Trinkgelder für Umzugshelfer und andere Helfer. Auch die Kosten, die entstehen, wenn man Freunde zum Dank für ihre Hilfe zum Essen einlädt, gehören dazu!
  • Wer Handwerker mit dem fachgerechten An- und Abbau von Lampen, Einbauküchen und anderen Elektrogeräten beauftragt, kann diese Kosten absetzen, aber auch das fachgerechte Anbringen und Ändern von Gardinen, Vorhängen, Rollos und deren Halterungen zählt dazu
  • Gebühren für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt 
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, zu denen man vertraglich verpflichtet ist

Die Pauschale für diese sonstigen Umzugskosten wird regelmäßig vom Bundesministerium der Finanzen angepasst und wurde über die letzten Jahre immer wieder erhöht. Für Umzüge ab dem 1.3.2024 können folgende Pauschbeträge steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten abgezogen werden: Die steuerfreie Pauschale für sonstige Umzugskosten des Umziehenden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BUKG) beträgt 964 Euro (bisher 886 Euro ab dem 01.04.2022). Für jede weitere Person (Ehegatte, Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Umziehenden in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BUKG)) beträgt der Betrag 643 € (bisher 590 € ab dem 1.4.2022). Wer am Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Unterkunft hatte oder nach dem Umzug keine Unterkunft bezieht (§ 10 Abs. 2 BUKG), kann 193 € (ab 1.4.2022: 177 €) ansetzen.

Übrigens: Auch bei einem Wohnortwechsel im Rahmen der ersten Berufsausbildung oder während des Erststudiums, gibt es die Möglichkeit, die anfallenden Umzugskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben anzugeben, wobei der Höchstbetrag 6.000 € beträgt. Bei einem Umzug aufgrund einer zweiten Berufsausbildung, wie beispielsweise eines Masterstudiums, können die Umzugskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, dass ein eindeutiger Zusammenhang zur späteren beruflichen Tätigkeit erkennbar ist.

2. Umzugskosten privat absetzen

Wer aus rein privaten Gründen umzieht, z. B. weil der Vermieter gekündigt hat oder mit dem Lebenspartner zusammenzieht, kann die Kosten zumindest teilweise absetzen. Im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind jährlich 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, maximal jedoch 4.000 Euro. Zu diesen haushaltsnahen Dienstleistungen gehört es beispielsweise, wenn Du für Deinen Umzug eine Spedition beauftragst.

Ist ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, zum Beispiel wegen einer Behinderung, einer Unfallverletzung oder aus Altersgründen, können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. In diesem Fall ist das Finanzamt berechtigt, ein ärztliches Attest als Nachweis zu verlangen. In diesem Fall musst Du die Umzugskosten in Deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung eintragen.

Eine sorgfältige Dokumentation Deiner Kosten ist auf jeden Fall ratsam und wichtig. Das schafft nicht nur Klarheit bei Rückfragen des Finanzamts, sondern erleichtert auch die eigene Kontrolle über die finanziellen Aspekte des Umzugs. Ein strukturierter Ordner, in dem Du sämtliche Unterlagen geordnet ablegst, kann die spätere Abwicklung deutlich erleichtern. Neben einem physischen Ordner können auch Cloud-Speicher oder spezialisierte Apps helfen, alle Dokumente sicher zu speichern und bei Bedarf schnell zugänglich zu machen.

3. Tipps & Fazit

Du merkst: Egal ob ein beruflicher oder privater Umzug ansteht, es lohnt sich auf jeden Fall, Deine Steuererklärung zu machen! Falls Du möchtest, kannst Du Dir hierbei auch Hilfe von einem Steuerberater einholen. Speziell bei Umzügen können jedoch auch Umzugsunternehmen oftmals hilfreich sein, da sie als Experten in dem Gebiet Dir einiges an Arbeit bezüglich Dokumentation und Planung abnehmen können.

Ein Umzug ist nicht nur mit organisatorischen Herausforderungen verbunden, sondern bietet auch steuerliche Chancen. Durch geschickte Nutzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten kannst Du Dein Umzugsbudget deutlich entlasten. Egal, ob Du gerade privat oder beruflich umgezogen bist, die Kosten absetzen zu können ist am Ende eines Steuerjahres immer praktisch. Eine anständige Rückzahlung kann Dir im besten Fall sogar Deinen nächsten Urlaub bezahlen. In diesem Sinne wünschen wir Dir einen stressfreien Umzug und viel Spaß beim Steuern sparen!